STADTVERBAND NÜRNBERG DER KLEINGÄRTNER E.V.
Information für alle Pächter
Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter, sehr geehrte Gartenfreunde, wie bei den meisten Vereinen in der Jahreshauptversammlung bereits angesprochen wurde, gibt es Probleme mit den Hauptübergabeschächten der jeweiligen Kleingartenanlage. Der Wasserversorger die N-Ergie verlangt von der Stadt Nürnberg als Eigentümer der Fläche und von uns den Verbrauchern eine Absicherung der Trinkwasserleitung mit einen Systemtrenner. Außerdem steht die Forderung im Raum die teilweise über 80 Jahre alten Wasserschächte nach den gültigen Sicherheitsbestimmungen und Betriebsschutz konform auszurüsten. Es steht auch von Seiten des Energieversorgers die Drohung im Raum, wenn keine zeitnahe Umrüstung erfolgt, die Lieferung einzustellen da er keine Gefährdung des Trinkwassers durch nicht entsprechende Absicherungen gewährleisten kann.
Nach jetzigen Berechnungen ist im Moment veranschlagt das diese Maßnahme ca. 8 Millionen € kosten wird. Davon sind ca. 85% durch die Stadt zu tragen und 15% durch den Stadtverband bzw. durch Umlage auf die Pächter.
Darum wurden im Herbst die Kleingartenvereine gebeten in den kommenden Jahreshauptversammlung eine Instandsetzungswasserumlage zu beschließen. Dies ist auch in einigen Vereinen passiert. Zwischenzeitlich hat sich allerdings die Sachlage weiterentwickelt bzw. ist nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt die Abwicklung der Kosten über die Kleingartenvereine rechtlich angreifbar. Da es kein Vertragsverhältnis zwischen Verein und Pächter besteht, sondern zwischen den Pächter und den Stadtverband.
Deshalb hat sich die Vorstandschaft des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e.V.
entschlossen gemäß Satzung § 9 Abs. 1 in der nächsten Vertreterversammlung im Juli 2025 einen Antrag zu stellen, dass eine einmalige Umlage in Höhe des dreifachen des Mitgliedsbeitrages 162,00 € zweckgebunden für die Sanierung der Hauptwasserschächte erhoben wird. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verbandsausschuss am 03.04.2025 beraten und bei der Probeabstimmung mit 69 von 79 Stimmberechtigten angenommen. Sollte dieser Antrag in der Vertreterversammlung eine Mehrheit erhalten so werden wir diese Summe von jedem Pächter zum 01.10.2025 erheben. Wir informieren mit diesem Aushang bereits heute jeden Pächter damit er sich rechtzeitig darauf einstellen kann. Sollten die Vereine bereits einen Beschluss gefasst haben das Sie
Rücklagen bilden so ist vereinsintern zu klären wie damit verfahren wird
Wir möchten dabei darauf hinweisen das die verlegten Wasserleitungen auch bereits vor mehreren Jahrzehnten verlegt wurden und damit zu rechnen ist das die Leitungen in naher Zukunft auch getauscht werden müssen. Auch in diesen Fall wird die im Generalpachtvertrag festgelegte Beteiligung fällig. Somit sollte also jeder Verein rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE26 7605 0101 0010 2699 26
BIC: SSKNDE77XXX
St.Nr: 241/109/50442
Hecken- und Baumschnitt 2025
HECKEN
Die Außenhecken vor dem Garten dürfen max. 140 cm hoch sein und müssen den Einblick in die Gärten ermöglichen.
Heckenhöhen für Sichtschutzhecken:
Vor dem Freisitz 150 cm
Seitlich zum Nachbarn 160 cm
Rückseitige Hecke 180 cm
Gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darf vom 1. März bis 30. September eine Hecke nicht radikal abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Ausdrücklich erlaubt sind schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wildlebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Dann bitte Maßnahme verschieben.
Die Außenhecken und die Wege sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten.
BÄUME und STRÄUCHER
Nach § 17 der Gartenordnung des Stadtverbandes dürfen Bäume und Ziersträucher (z.B.
Flieder, Kirschlorbeer, Perückensträucher etc.) maximal 4 Meter hoch sein.
Für Sträucher in Sichtschutzhecken gelten die o.g. maximalen Höhen.
Bitte im Herbst und im Winter (bis Ende Februar 2026) die erforderlichen Rückschnitte auf die zulässigen Höhen durchführen. Dabei auch die Wege freimachen und Überhänge einkürzen.
ABFALLPLÄTZE
Das Eichenlaub und der Außen-Heckenschnitt können nur in dem hinteren Grün-Abfallplatz und in dem vorderen Abfallplatz (beim Parkplatz)
abgegeben werden.
Anderer Grünabfall aus dem Garten
kann von den Kleingärtnern, die sich finanziell beteiligen, im Abfallplatz im vorderen Teil der Anlage abgeladen werden. Bitte keine Steine, kein Plastik etc.
Alle anderen Kleingärtner müssen ihren privaten Grünabfall selbst entsorgen und wegfahren.
Die Vorstandschaft .2025