Kleingartenverein An der Eichendorffstraße e.V.
Kleingartenverein An der Eichendorffstraße e.V.

Liebe Interessenten,

 

wir möchten Ihnen unseren Verein vorstellen und Ihnen das Leben in einem Kleingartenverein etwas näher erläutern, indem wir hier vorab einige der häufigsten Fragen beantworten:

Wie komme ich an einen Kleingarten?

Sie können sich jederzeit (in den Sprechstunden) als Mitglied ohne Unterpachtvertrag (M.o.Upv) für einen Garten in unserem Verein vormerken lassen. Die Vergabe der Gärten erfolgt gemäß Warteliste.

 

Wir empfehlen, die Mitgliedschaft im KGV sowie Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner zu erwerben, da zahlende Mitglieder auf der Warteliste stets Vorrang vor Interessenten haben.

Welche Kosten fallen an? 

Bei den Kosten muss differenziert werden:

 

Aufnahmegebühren (einmalig)

im Stadtverband:                                        60,00 €

im Kleingartenverein:                                 10,00 €

 

Mitgliedsbeitrag Stadtverband (jährlich)

MG ohne Unterpachtvertrag                         30,00 €

MG mit Unterpachtvertrag                            54,00 €

 

 

Mitgliedsbeitrag Verein (jährlich)          

MG ohne Unterpachtvertrag                         25,00 € 

MG mit Unterpachtvertrag                            30,00 €

 

Pacht (jährlich)                                             0,77 €/qm

(In der Regel sind die Parzellen ca. 300m² groß).

 

Wasser- und Stromverbrauch (jährlich)

- individuell, je nach Verbrauch am Ende der Saison

- Ein- und Ausbau der Wasseruhren:                  3,00€ 

 

Versicherungen (jährlich)

Die (Pflicht-) Versicherungen richten sich nach dem errechneten Neuwert der Gartenlaube. Dieser wird nach Kündigung bei Gartenbewertung ermittelt. Die Versicherung (GBV) ist für Neupächter seit 2016 vertraglich verpflichtend und muss jährlich entrichtet werden.

 

Gemeinschaftsdienst (jährlich)

In der Regel 2 mal pro Jahr jeweils 4 Stunden.

Wer nicht daran teilnimmt, muss die Arbeitsleistung mit 15,00 € pro Stunde begleichen.

Wie läuft eine Gartenübernahme ab?

Nach der Kündigung wird ein Wertermittlungsprotokoll erstellt.

 

Die ermittelte Ablösesumme beinhaltet den Kaufpreis der Dinge, die zu dem zu pachtenden Garten gehören (beispielsweise Pflanzen, Laube etc). Der Preis orientiert sich am allgemeinen Zustand der „Dinge".

 

Privates Inventar kann gegen einen angemessenen Betrag übernommen werden.

 

Die Kosten für die Wertermittlung (80,00 €) tragen zu je 50% Vor- und Nachpächter.

 

Wenn sich beide Parteien einig sind, teilen Sie dies der Vorstandschaft mit. Diese wird dann die erforderlichen Formulare anfertigen und einen Übergabetermin vereinbaren. Wenn die Papiere vom Stadtverband unterzeichnet sind, ist der Unterpachtvertrag rechtskräftig.

 

Pflichten der Mitglieder

Jeder Pächter ist verpflichtet, sich an die Regeln der Verträge, Satzung und Gartenordnung zu halten.

 

Hierzu zählt beispielsweise, dass jeder Gartenpächter i.d.R. zweimal pro Saison am Gemeinschaftsdienst (jeweils vier Stunden) teilnehmen und den Weg sowie die Hecke vor seiner Gartenparzelle pflegen muss.

 

Die kontinuierliche Pflege des Kleingartens ist selbstverständlich.

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