Kleingartenverein An der Eichendorffstraße e.V.
Kleingartenverein An der Eichendorffstraße e.V.

Information über die Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) am 03.07.2025

Info Vertreterversammlung
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Hecken- und Baumschnitt 2026

 

HECKEN

 

Die Außenhecken vor dem Garten dürfen max. 140 cm hoch sein und müssen den Einblick in die Gärten ermöglichen.

 

Heckenhöhen für Sichtschutzhecken:

Vor dem Freisitz 150 cm

Seitlich zum Nachbarn 160 cm

Rückseitige Hecke 180 cm

 

Gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darf vom 1. März bis 30. September eine Hecke nicht radikal abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.

Ausdrücklich erlaubt sind schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wildlebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Dann bitte Maßnahme verschieben.

 

Die Außenhecken und die Wege sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten.

 

BÄUME und STRÄUCHER

 

Nach § 17 der Gartenordnung des Stadtverbandes dürfen Bäume und Ziersträucher (z.B.

Flieder, Kirschlorbeer, Perückensträucher etc.) maximal 4 Meter hoch sein.

Für Sträucher in Sichtschutzhecken gelten die o.g. maximalen Höhen.

 

Bitte im Herbst und im Winter (bis Ende Februar 2027) die erforderlichen Rückschnitte auf die zulässigen Höhen durchführen. Dabei auch die Wege freimachen und Überhänge einkürzen.

 

ABFALLPLÄTZE

Das Eichenlaub und der Außen-Heckenschnitt können nur in dem hinteren Grün-Abfallplatz und in dem vorderen Abfallplatz (beim Parkplatz)

abgegeben werden.

 

 

Die Vorstandschaft im Juni 2026

 

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