In der nebenstehenden Übersicht finden Sie nützliche Informationen zum Kleingarten, wie beispielsweise Versicherungen, Öffnungszeiten von Abfallplätzen oder ausleihbaren Geräten.
Das Kleingartenmagazin ist natürlich auch online abrufbar.
NEU: Aktuelles Merkblatt für die Unterpächter von Kleingärten des Stadtverbands Nürnberg
Allgemeine Information, u.a. der Fachberatung
Heckenschnitt:
Die Außenhecken vor dem Garten dürfen max. 140 cm hoch sein und müssen den Einblick in die Gärten ermöglichen.
Heckenhöhen für Sichtschutzhecken:
Vor dem Freisitz 150 cm
Ausdrücklich erlaubt sind schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wild lebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Dann bitte Maßnahme verschieben.
Die Außenhecken und die Wege sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten.
BÄUME und STRÄUCHER
Bei der Gartenbegehung am 08.07.2023 mussten wir feststellen, dass in sehr vielen Gärten die maximale Höhe von 4 Metern bei Bäumen und Sträuchern deutlich überschritten wird.
Nach § 17 der Gartenordnung des Stadtverbandes dürfen Bäume und Ziersträucher (z.B. Flieder, Kirschlorbeer, Perückensträucher etc.) maximal 4 Meter hoch sein.
Für Sträucher in Sichtschutzhecken gelten die o.g. maximalen Höhen.
Bitte im Herbst und im Winter (bis Ende Februar 2024) die erforderlichen Rückschnitte auf die zulässigen Höhen durchführen. Dabei auch die Wege freimachen und Überhänge einkürzen.
Das Anpflanzen von Laub-und Nadelgehölzen, die im ausgewachsenen Zustand mehr als 4 Meter Höhe erreichen, ist untersagt.
Das Anpflanzen von Thujas und Waldbäumen ist grundsätzlich verboten.
Alte und sehr hohe bzw. große Bäume – auch Obstbäume - sowie kranke Bäume müssen entfernt werden.
Bautätigkeiten, Veränderungen bzw. Umbauten an bestehenden Bauten sowie Ausbesserungsarbeiten aller Art, sind genehmigungspflichtig und müssen vor Ausführung mit der Vorstandschaft abgesprochen und von dieser und dem Stadverband genehmigt werden.
Dauerhaft errichtete Pavillons sind nicht zulässig.
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Holzwänden, Rohrmatten sowie Kunststoffblenden etc. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt.
Satelittenschüsseln sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Lt. Feuerschutzverordnung der Stadt Nürnberg dürfen die Gartenlauben keine offenen Kamine oder offene Feuerstellen haben, die zur Beheizung dienen.
Ebenso ist das Verbrennen jeglicher Abfälle in der Gartenanlage verboten.
Gartengrille dürfen nicht mit Holz geschürt werden. Gemauerte Grills sind unzulässig.
Zwei Drittel der Gartenparzelle sind kleingärtnerisch zu nutzen, d.h. mind. 1/3 (im Durchschnitt ca 100m²) sind für den Anbau von Obst und Gemüse zu verwenden, 1/3 für Blumen! "Nur Rasenfläche" ist nicht erlaubt.
In jedem Garten sollte eine Kompostanlage vorhanden sein.
Das Befahren der Vereinswege, auch mit dem Fahrrad, ist grundsätzlich verboten.
Ruhestörende Arbeiten:
Die bisher geltende Verordnung der Stadt Nürnberg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeit ist bis auf Weiteres ausgesetzt worden.
Zurzeit gilt hier die Maschinenlärmschutzverordnung.
Unberührt hiervon bleibt das Verbot öffentlich bemerkbarer und ruhestörender Arbeiten an Sonn- und Feiertagen!
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Schaukasten am Eingang zu unserer Anlage.
Bitte beachten Sie auch die Satzung und Gartenordnung des Kleingartenvereins und des Stadtverbands Nürnberg der Kleingärtner e.V.