Liebe Interessenten,
wir möchten Ihnen unseren Verein vorstellen und Ihnen das Leben in einem Kleingartenverein etwas näher erläutern, indem wir hier vorab einige der häufigsten Fragen beantworten:
Sie können sich in den Sprechstunden persönlich vorstellen. Zusammen mit einem Vorstandsmitglied wird gemeinsam ein Bewerbungsformular ausgefüllt, die Regeln in einer Kleingartenanlage besprochen, die Kosten erläutert. ...Ihre offenen Fragen beantwortet.
Die Vormerkung auf der Warteliste und die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist jährlich begrenzt.
Bei Ihrer ersten Vorstellung werden Sie nicht gleichzeitig Mitglied in unserem Verein.
Wir vereinbaren einen gesonderten zweiten Termin nach einer Bedenkzeit von beiden Parteien zur Aufnahme der Mitgliedschaft und Warteliste.
Bei den Kosten muss differenziert werden:
Aufnahmegebühren (einmalig)
im Stadtverband: 35,00 €
im Kleingartenverein: 25,00 €
Mitgliedsbeitrag Stadtverband (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 30,00 €, ab 2026: 40,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 54,00 €, ab 2026: 68,00 €
Mitgliedsbeitrag Verein (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 25,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 30,00 €
Pacht (jährlich) 0,77 €/qm
(In der Regel sind die Parzellen ca. 300m² groß).
Wasser- und Stromverbrauch (jährlich)
- individuell, je nach Verbrauch am Ende der Saison
- Ein- und Ausbau der Wasseruhren: 3,00€
Versicherungen (jährlich)
Die (Pflicht-) Versicherungen richten sich nach dem errechneten Neuwert der Gartenlaube. Dieser wird nach Kündigung bei Gartenbewertung ermittelt. Die Versicherung (GBV) ist für Neupächter seit 2016 vertraglich verpflichtend und muss jährlich entrichtet werden.
Gemeinschaftsdienst (jährlich)
In der Regel 2 mal pro Jahr jeweils 4 Stunden.
Wer nicht daran teilnimmt, muss die Arbeitsleistung mit 25,00 € pro Stunde begleichen (100,--Euro) für 1 x.
Jährlich bieten wir einen Ersatztermin an.
Bitte kommen Sie in die Sprechstunde oder sprechen ein Vorstandsmitglied an.
Das Formular kann gemeinsam ausgefüllt werden. Der Vorstand seindet das Formular dann dem Stadtverband der Kleingärtner zu. Nach der Kündigung wird ein Wertermittlungsprotokoll durch den Stadtverband der Kleingärtner erstellt.
Die ermittelte Ablösesumme beinhaltet den Kaufpreis der Dinge, die zu dem zu pachtenden Garten gehören (beispielsweise Pflanzen, Laube etc). Der Preis orientiert sich am allgemeinen Zustand der „Dinge".
Privates Inventar kann gegen einen angemessenen Betrag übernommen werden. Die Regelung wird zwischen Pächter und Nachpächter ohne ein Vorstandsmitglied erfolgen.
Die Kosten für die Wertermittlung (100,00 €) tragen zu je 50% Vor- und Nachpächter und müssen bar am Tag der Gartenschätzung bezahlt werden.
Der Vorstand wird nach Einigung die erforderlichen Formulare anfertigen und einen Übergabetermin vereinbaren. Wenn die Papiere vom Stadtverband unterzeichnet sind, ist der Unterpachtvertrag rechtskräftig.
Jeder Pächter ist verpflichtet, sich an die Regeln der Verträge, Satzung und Gartenordnung zu halten.
Hierzu zählt beispielsweise, dass jeder Gartenpächter i.d.R. zweimal pro Saison am Gemeinschaftsdienst (jeweils vier Stunden) teilnehmen und den Weg sowie die Hecke vor seinem Garten pflegen muss.
Die kontinuierliche Pflege und Nutzung des Kleingartens ist selbstverständlich.